Rahmenbruch bei Honda XRV750 Africa Twin (RD07)


Bei den ersten Exemplaren (meines Wissens nach nur Bj. '93) der Africa Twin Baureihe RD07 tritt recht häufig ein Rahmenriß im Bereich des rechten unteren Knotenbleches auf; und zwar dort, wo im Rahmen eine Aussparung für die Kolbenstange des Fußbremszylinders ist. Ursache ist eine unsauber geführte Schweißnaht. Ab '94 hat Honda die Schweißung für den Laien kaum erkennbar aber in der Praxis sehr effektiv geändert. Das Problem war damit behoben.

Was tun, wenn man von einem solchen Rahmenriß betroffen ist?

Mich hats nach 40.000km (3 Jahre) erwischt. Es war zunäst mal nur ein Haarriß, wahrscheinlich keine Beeinträchtigung der Rahmenstabilität. Das Kulanzangebot von Honda war eher dürftig und wäre mich damals so auf ca. 3000DM Eigenbeteiligung gekommen. Heute, nach 10 Jahren, dürfte da wohl gar nix mehr zu holen sein. Und der Kauf eines neuen oder gebrauchten Rahmen wird einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen.

Also schweißen?

Rahmenprobleme (und -schweißungen) sind in Deutschland rechtlich und TÜV-technisch sehr diffizil. Zunächst einmal sind Arbeiten am Rahmen eigentlich verboten, das betrifft strenggenommen sogar "Kleinigkeiten" wie z.B. Haltelaschen für Verkleidung, Motorschutz o.ä. Also hab ichs (in einer Honda-Werkstatt) "kosmetisch" schweißen lassen. Sah super aus, nach Überlackieren hat man (auch der TÜV) nix gesehen und gemerkt. Letzteres durchaus wörtlich zu nehmen, der Rahmen hat auch nix gemerkt, und 5.000km später war auch der Riß wieder da :(. Zweiter Versuch war dann richtig fett durchgeschweißt, beim Roadrunner in Mainz, der mir für solche Probleme empfohlen worden war. Das Ergebnis sieht brutal aus, hat aber bis zum Ende gehalten.

Und der TÜV?

Zum einen hat der Schweißer auf der Rechnung ausdrücklich vermerkt: "Schweißung am Rahmen optisch nicht optimal, da vorher nicht fachgerecht bearbeitet. Betriebsfestigkeit nicht betroffen". Zum anderen ist mir inzwischen ein Papier von Honda Deutschland in die Hände gefallen, in dem erklärt wird, daß es sich dabei um ein kosmetisches Problem handele, das Fahrverhalten und Festigkeit nicht beeinflußt, und somit gegen eine fachgerechte Reparatur nichts einzuwenden wäre. Mit den beiden Papieren bewaffnet bin ich immer durchgekommen.


created 03/03/31
03/04/20
by jr

Rechtliches