Rahmenbruch bei Honda XRV750 Africa Twin (RD07)
Bei den ersten Exemplaren (meines Wissens nach nur Bj. '93) der Africa Twin Baureihe RD07
tritt recht häufig ein Rahmenriß im Bereich des rechten unteren
Knotenbleches auf; und zwar dort, wo im Rahmen eine Aussparung für die
Kolbenstange des Fußbremszylinders ist. Ursache ist eine
unsauber geführte Schweißnaht. Ab '94 hat
Honda die Schweißung für den Laien kaum erkennbar aber in der
Praxis sehr effektiv geändert. Das Problem war damit behoben.
Was tun, wenn man von einem solchen Rahmenriß betroffen
ist?
Mich hats nach 40.000km (3 Jahre) erwischt. Es war zunäst mal nur ein
Haarriß, wahrscheinlich keine Beeinträchtigung der
Rahmenstabilität. Das Kulanzangebot von Honda war eher dürftig
und wäre mich damals so auf ca. 3000DM Eigenbeteiligung gekommen. Heute, nach 10 Jahren,
dürfte da wohl gar nix mehr zu holen sein. Und der Kauf eines neuen oder
gebrauchten Rahmen wird einem wirtschaftlichen Totalschaden gleichkommen.
Also schweißen?
Rahmenprobleme (und -schweißungen) sind in Deutschland rechtlich
und TÜV-technisch sehr diffizil. Zunächst einmal sind
Arbeiten am Rahmen eigentlich verboten, das betrifft strenggenommen
sogar "Kleinigkeiten" wie z.B. Haltelaschen für Verkleidung,
Motorschutz o.ä. Also hab ichs (in einer Honda-Werkstatt)
"kosmetisch" schweißen lassen. Sah super aus, nach Überlackieren
hat man (auch der TÜV) nix gesehen und gemerkt. Letzteres
durchaus wörtlich zu nehmen, der Rahmen hat auch nix gemerkt, und
5.000km später war auch der
Riß wieder da :(. Zweiter Versuch war dann richtig fett
durchgeschweißt, beim Roadrunner in Mainz, der mir für
solche Probleme empfohlen worden war. Das Ergebnis sieht brutal aus,
hat aber bis zum Ende gehalten.
Und der TÜV?
Zum einen hat der Schweißer auf der Rechnung
ausdrücklich vermerkt: "Schweißung am Rahmen optisch nicht
optimal, da vorher nicht fachgerecht bearbeitet. Betriebsfestigkeit nicht
betroffen". Zum anderen ist mir inzwischen ein Papier von Honda
Deutschland in die Hände gefallen, in dem erklärt wird, daß es
sich dabei um ein kosmetisches Problem handele, das Fahrverhalten und
Festigkeit nicht beeinflußt, und somit gegen eine fachgerechte
Reparatur nichts einzuwenden wäre. Mit den beiden Papieren bewaffnet
bin ich immer durchgekommen.